Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rapido – Der Fahrradkurierdienst Thomas Kehr

§1. Rapido – Der Fahrradkurierdienst Thomas Kehr (im folgenden Rapido) vermittelt die Beförderung eiliger Sendungen. Die Vermittlung der Transporte unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, in der Fassung vom 01.Juli 1988, sofern nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Von den AGB abweichende Regelungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Rapido schriftlich anerkannt werden.

§2. Die Beförderung erfolgt durch Rapido, wobei Rapido auch berechtigt ist bestimmte Transportaufträge (zu groß, zu schwer, zu weit) an andere Kuriere zu übermitteln. Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Disposition der einzelnen FahrerInnen gestattet. Die Disposition gibt Richtzeiten bei Auftragsannahme bekannt. Befördert werden alle Sendungen, außer es handelt sich dabei um offensichtlich rechtsradikales Propagandamaterial, Pornografie, Gefahrgut, Tiere, Geld und Schmuck, oder Sendungen, deren Wert 50.000 € überschreiten.

§3. Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und Auslieferung des zu befördernden Gutes vom Absender an den Empfänger oder an einen empfangsberechtigten Dritten. Der Auftraggeber übergibt die zu transportierende Sendung in einer für den Transport geeigneten Verpackung (keine lose Blattsammlung). Die Sendungen sind vollständig und lesbar zu adressieren, und ggf. als besonders zu behandelnde Sendung zu kennzeichnen („bitte nicht knicken“). Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger verfügt, können Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden (selbe Firma/ Nachbar) oder falls möglich, als letzte Option, i.d. Briefkasten geworfen werden, dies alles in Absprache mit dem Auftraggeber. Nach der Auslieferung gilt die Beförderung als beendet. Empfangsbestätigungen o.ä. werden nur aufgrund eines ausdrücklichen Auftrages des Absenders angefordert und kosten extra.

§4. Das Beförderungsentgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Rapido. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Auslieferung der Transportware fällig, oder nach Aufgeben des Absenders, und an den Kurier bar gegen Quittung zu zahlen, soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Rechnungsstellung nur gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung, oder widerruflich auf Rechnung ohne EZE, wenn sie innerhalb 14 Tagen bezahlt wird. Sollte die 1. Mahnung unbeachtet bleiben erheben wir für die 2.Mahnung eine Gebühr von 5,-€ und auf die 3. Mahnung eine Gebühr von 20,-€ sowie Verzugszinsen von 4% über dem Diskontsatz der Bundesbank. Unbezahlte Rechnungen haben i.d. Praxis zur Folge, dass der entsprechende Kunde nur noch bar bedient wird, respektive nicht mehr mit uns fahren wird.

§5. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich mit der Disposition vereinbart wird oder es Rapido unter Berücksichtigung der Umstände vernünftigerweise zuzubilligen ist. Höhere Gewalt entbindet Rapido von jeder Laufzeitzusage. Bei Ablieferung sind erkennbare Schäden oder Fehlmengen sofort dem Kurier oder Rapido hinreichend deutlich anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind spätestens innerhalb einer Woche nach der Ablieferung gegenüber Rapido schriftlich anzuzeigen.

§6. Bei Verlust, Teilverlust oder Beschädigung des Transportgutes haftet Rapido bis zu einer Höhe von 5000 € für Sachschäden und 1500 € für Vermögensschäden. Die gesetzlichen Haftungsregeln, auch hinsichtlich der Höhe der Entschädigung, bleiben ansonsten unberührt. Ausgenommen sind der Transport von Edelmetallen, Edelsteinen, Juwelen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren jeder Art, Dokumente + Urkunden, es sei denn der Kunde ist über den Ausschluss informiert und besteht, weil er z.B. selbst über entsprechende Transportversicherung verfügt, auf den Transport.

§7. Ansprüche gegen Rapido, sowie deren beauftragte Fahrradkuriere verjähren grundsätzlich Nach 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.

§8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

§9. Erfüllungsort ist der Sitz von Rapido. Für alle aus diesem Vertrag sich ergebenen Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich der Gerichtstand Köln vereinbart.

ZAHLUNGSMODALITÄTEN:

Bar, bei FahrerIn gegen Quittung:
Monatliche Rechnung, nur gegen Erteilung einer Einzugsermächtigung,
abzüglich 2 % Skonto, oder auf Rechnung, bei Zahlung innerhalb 7 Tagen ohne Abzug. Wir behalten uns vor, bei schlechter Zahlungsmoral, auf Rechnung fahren zu widerrufen.

AGB Stand Okt. 2007

Rapido Der Fahrradkurierdienst
Thomas Kehr
Maastrichter Str. 49
50672 Köln

Tel.: 0221 52 00 25
Fax. 0221 52 00 27
info@rapido-koeln.de
www.Rapido-Koeln.de

Auftragsannahme: Montag-Freitag 08 – 17 h. Ab 17 h nach Absprache.

Inhaber: Thomas Kehr